Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht

Schutz vor unlauterem Wettbewerb nach dem UWG — Beratung und Vertretung fuer Unternehmen und Selbstaendige.

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)

Seit dem 01. Juli 2004 gilt in Deutschland ein neues Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Lauterer Wettbewerb ist im Verstaendnis des Gesetzgebers in der Regel Leistungswettbewerb. Wer bessere Leistungen oder bessere Produkte anbietet, soll seine Waren oder Dienstleistungen eben aufgrund dieser Vorzuege am Markt erfolgreich bewerben und positionieren.

Der Kunde soll dabei alleine aufgrund der Vorzuege der Ware oder Dienstleistung diese erwerben oder in Anspruch nehmen. Insoweit soll das UWG sicherstellen, dass nicht andere Umstaende, wie falsche Angaben, Irrefuehrungen, Herabsetzung des Mitbewerbers oder Taeuschungen, den Kunden zum Vertragsschluss verleiten.

Lauterer Wettbewerb als Grundlage des Markterfolgs

Das UWG schuetzt nicht nur Mitbewerber, sondern auch Verbraucher und die Allgemeinheit vor unlauteren geschaeftlichen Handlungen. Verstoesse koennen zu Abmahnungen, Unterlassungsklagen und erheblichen Schadensersatzforderungen fuehren. Eine fruehzeitige rechtliche Beratung hilft, Risiken zu erkennen und wettbewerbskonforme Strategien zu entwickeln.

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