Wettbewerbsrecht — Schutz vor unlauterem Wettbewerb nach dem UWG

Wettbewerbsrecht

Schutz vor unlauterem Wettbewerb nach dem UWG — Beratung und Vertretung für Unternehmen und Selbständige.

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)

Seit dem 01. Juli 2004 gilt in Deutschland ein neues Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Lauterer Wettbewerb ist im Verständnis des Gesetzgebers in der Regel Leistungswettbewerb. Wer bessere Leistungen oder bessere Produkte anbietet, soll seine Waren oder Dienstleistungen eben aufgrund dieser Vorzüge am Markt erfolgreich bewerben und positionieren.

Der Kunde soll dabei alleine aufgrund der Vorzüge der Ware oder Dienstleistung diese erwerben oder in Anspruch nehmen. Insoweit soll das UWG sicherstellen, dass nicht andere Umstände, wie falsche Angaben, Irreführungen, Herabsetzung des Mitbewerbers oder Täuschungen, den Kunden zum Vertragsschluss verleiten.

Lauterer Wettbewerb als Grundlage des Markterfolgs

Das UWG schützt nicht nur Mitbewerber, sondern auch Verbraucher und die Allgemeinheit vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Verstöße können zu Abmahnungen, Unterlassungsklagen und erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, Risiken zu erkennen und wettbewerbskonforme Strategien zu entwickeln.

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