Versicherungsfall? Wir helfen Ihnen.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer durch — kompetent und konsequent.

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Versicherungen werden für spezielle Lebensumstände und Gefahren abgeschlossen. Insoweit ist es von elementarer Bedeutung, dass man sich entsprechende Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag absichert und im Schadensfalle auch durchsetzen kann.
Bei der Abwicklung eines versicherungsrechtlichen Falles werden besondere, fachspezifische Kenntnisse gefordert. Wir leisten unseren Mandanten auf den Gebieten der Sach-, Haftpflicht- und Personenversicherungen die Hilfestellungen, die sowohl bei Abschluss entsprechender Versicherungsverträge als auch bei der Durchsetzung bestehender Ansprüche unabdingbar sind.
Personenversicherungen
Im Bereich der Personenversicherungen beraten und vertreten wir Sie umfassend bei Streitigkeiten mit Ihrem Versicherer — von der Berufsunfähigkeitsversicherung über die Lebensversicherung bis hin zur privaten Krankenversicherung.
Absicherung bei Verlust der Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall — wir setzen Ihre Leistungsansprüche durch.
Kapital- und Rentenversicherung: Beratung bei Auszahlungsstreitigkeiten, Rückkaufswerten und Vertragsauslegung.
Kosten- und Tagegeldversicherung: Vertretung bei Leistungsablehnungen und Streitigkeiten mit privaten Krankenversicherern.
Durchsetzung von Invaliditätsleistungen und Unfallrenten bei streitigen Leistungsansprüchen.
Private und berufliche Haftpflicht: Regulierung von Schadensfällen und Abwehr unberechtigter Forderungen.
Sach- und Vermögensversicherungen
Neben Personenversicherungen umfasst unsere Beratung auch sämtliche Sach- und Vermögensversicherungen — von der Kraftfahrtversicherung über die Wohngebäudeversicherung bis hin zur D-&-O Managerversicherung.
Managerversicherung zum Schutz von Geschäftsführern und Vorständen bei Haftungsansprüchen.
Haftpflicht- und Kaskoversicherung: Vertretung bei Regulierungsstreitigkeiten nach Verkehrsunfällen.
Durchsetzung von Ansprüchen bei Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden.
Beratung bei Deckungszusagen und Vertretung bei Ablehnungen durch den Rechtsschutzversicherer.
Absicherung von Unternehmen gegen Ansprüche aus Produkthaftung — Vertragsgestaltung und Schadensregulierung.
Wichtiger Hinweis
Für sämtliche Versicherungsverträge bestehen besondere Obliegenheiten, bei deren Verletzung eine Leistungskürzung oder sogar die Leistungsverweigerung durch den Versicherer droht, wobei es hier auf die Umstände des Einzelfalles ankommt.
Dabei bietet sich an, schon frühzeitig anwaltlichen Rat zu suchen, um Fehler bei der Abwicklung des Versicherungsfalles zu vermeiden.

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer durch — kompetent und konsequent.