Schuetzen Sie Ihr geistiges Eigentum
Ob Patent, Gebrauchsmuster, Design oder Marke — wir beraten Sie umfassend und entwickeln die passende Schutzstrategie fuer Ihre Ideen.

Rechtsgebiet
Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst den Schutz geistigen Eigentums in seinen verschiedenen Auspraegungen. Er schuetzt technische Erfindungen, Designs und Marken vor unbefugter Nutzung durch Dritte. Wir beraten Sie umfassend in allen Teilbereichen — vom Patentrecht ueber das Gebrauchsmuster- und Designrecht bis hin zum Markenrecht.
Technischer Schutz
Das Patent ist ein technisches Schutzrecht. Es wird fuer Entwicklungen erteilt, die neu und erfinderisch sind. Somit ist die Grundvoraussetzung fuer eine erfolgreiche Patenterteilung die Neuheit der angemeldeten Entwicklung. Viele Patentanmelder begehen hier den entscheidenden Fehler. Sie tragen ihre Entwicklung in die Oeffentlichkeit, bevor eine Anmeldung zum Patent erfolgt ist.
Fuer viele Erfinder ist die Kostenfrage von entscheidender Bedeutung. Sie fragen sich, ob eine Vermarktung ueberhaupt moeglich ist. Lohnt sich der hohe finanzielle Aufwand fuer eine Patentanmeldung. Auch in diesen — insbesondere zu Beginn unternehmerischen Schaffens — entscheidenden Fragen, werden Sie bei uns entsprechende Beratung finden.
Das Patentverfahren sieht Moeglichkeiten vor, die Kosten zunaechst gering zu halten, um einen Ueberblick zu bekommen, wie sich die Vermarktung gestaltet. Zudem gibt es verschiedene Foerdermoeglichkeiten, ueber die wir Sie gerne informieren.
Das kleine Patent
Das Gebrauchsmuster ist ebenfalls ein technisches Schutzrecht und wird als das „kleine Patent“ bezeichnet. Im Unterschied zum Patent ist das Gebrauchsmuster ein Schutzrecht, bei dem eine Pruefung der Schutzvoraussetzungen vor Erteilung durch das Deutsche Patentamt nicht vorgenommen wird. Es wird so eingetragen, wie es der Anmelder formuliert hat.
In der Praxis stellt es sich daher bei einem Gebrauchsmuster haeufig erst bei einer spaeteren Auseinandersetzung heraus, dass das Gebrauchsmuster schutzunfaehig ist. Dann hat jedermann einen Loeschungsanspruch gegen das Gebrauchsmuster. Insoweit empfiehlt es sich, vor der Anmeldung eines Gebrauchsmusters zunaechst eine Recherche zum Stand der Technik durchzufuehren.
Am besten fuehrt die Recherche ein Patentanwalt durch. Anhand des Ergebnisses kann dieser dann beurteilen, ob und in welchem Umfang eine Gebrauchsmusteranmeldung sinnvoll ist und dementsprechend eine Anmeldung zu formulieren ist. Auch dies ist aufgrund unseres Kooperationspartners gewaehrleistet.
Formgestaltung
Generell schuetzt ein Geschmacksmuster eine neue Formgestaltung. Dazu ist erforderlich, dass die Gestaltung neu und eigenartig ist. Dies bedeutet, dass sich das Design von vorbekannten Gestaltungen absetzen muss. Je weiter es sich vom Vorbekannten abhebt, desto groesser ist der Schutz gegenueber Nachbildungen. Die fuer die Anmeldung zustaendigen Behoerden pruefen diese Voraussetzungen nicht. Es wird das Geschmacksmuster bei Vorliegen der formellen Voraussetzungen eingetragen. Insoweit ist es auch hier ratsam, durch eine Recherche den vorbekannten Formenschatz zu ermitteln.
In diesem Bereich gibt es verschiedene Moeglichkeiten, Schutzrechte fuer Muster und Modelle zu erzielen. Selbstverstaendlich gibt es das nationale Geschmacksmuster. Daneben existiert mittlerweile aber das sogenannte Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Durch eine Anmeldung wird ein Geschmacksmuster mit Wirkung fuer alle Mitgliedsstaaten in der EU begruendet.
Dabei kommt der Gesetzgeber den Beduerfnissen der Wirtschaft sehr weit entgegen. Es existiert neben dem eingetragenen Geschmacksmuster das sogenannte „nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster“. Dieses entsteht durch die blosse erstmalige Veroeffentlichung des Modells oder Musters. Eine Veroeffentlichung kann durch zur Schaustellung auf einer Messe oder durch Abbildung in einem Fachmagazin erfolgen. Es bedarf mithin keiner Anmeldung und folglich entstehen insoweit keine Kosten.
Allerdings ist es auf drei Jahre beschraenkt und wirkt nur gegen echte Nachahmungen. Damit bleibt es im Schutz hinter dem eingetragenen Geschmacksmuster zurueck. In Deutschland gibt es ein Geschmacksmuster ohne Eintragung nicht.
Vollstaendiger Schutz durch Anmeldung — national oder als Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit EU-weiter Wirkung.
Entsteht durch erstmalige Veroeffentlichung — ohne Anmeldung, aber auf drei Jahre beschraenkt und nur gegen echte Nachahmungen.
Kennzeichenschutz
Durch eine Marke ist es moeglich, seine Ware oder Dienstleistungen von den Erzeugnissen der Konkurrenz zu unterscheiden. Diese Unterscheidungsfunktion einer Marke ist wichtig, aber nicht der alleinige Grund fuer Markenschutz. Die interessierten Verkehrskreise verbinden mit einer Marke heutzutage viel mehr. Sie achten nicht mehr nur auf Preis und Qualitaet der Ware. Immer mehr wird das Image, welches durch eine Marke vermittelt wird, in den Vordergrund gestellt.
Es ist fuer ein Bestehen im Wettbewerb damit unabdingbar, eine regelrechte Markenstrategie zu verfolgen. Hier ist Phantasie gefragt. Das Markengesetz ermoeglicht, als Marke alle Zeichen schuetzen zu lassen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Insoweit ist eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt erforderlich. Der Schutz einer Marke ist grundsaetzlich unbegrenzt. Die Eintragung einer deutschen Marke erfolgt zunaechst fuer 10 Jahre und kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlaengert werden.
Neben einer nationalen deutschen Marke kann man auch eine sogenannte EU-Marke anmelden. Durch eine einzige Anmeldung erlangt man Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten. Ausserdem gibt es noch die internationale registrierte Marke (IR). Dadurch erlangt man wiederum durch nur eine Anmeldung Schutz in zahlreichen Laendern (auch ausserhalb Europas). Die einzelnen Markensysteme ueberschneiden sich. Insoweit ist eine vorherige Beratung sinnvoll, um nicht rechtliche Nachteile in Kauf zu nehmen oder unnoetig Kosten zu verursachen.
Nationaler Schutz durch Anmeldung beim DPMA. Eintragung fuer 10 Jahre, beliebig oft verlaengerbar.
Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten durch eine einzige Anmeldung beim EUIPO.
Weltweiter Schutz in zahlreichen Laendern durch eine Anmeldung ueber die WIPO.

Ob Patent, Gebrauchsmuster, Design oder Marke — wir beraten Sie umfassend und entwickeln die passende Schutzstrategie fuer Ihre Ideen.