Urheber- und Medienrecht

Urheber- und Medienrecht

Ihr Partner im Urheber- und Medienrecht

Unsere Kanzlei ist mit ihrer Ausrichtung auf die Bereiche Medien- und Urheberrecht ein zuverlaessiger Partner fuer Unternehmen und private Mandanten.

Das Urheberrecht regelt den Schutz kultureller Geistesschoepfungen, die man als Werke bezeichnet. Es gewaehrt den Urhebern von solchen Werken Schutz, vordergruendig Schutz vor unzulaessiger Nachahmung. Zu den geschuetzten Werken gehoeren insbesondere Sprachwerke wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme, Werke der Musik, Werke der Kunst einschliesslich der Werke der Baukunst.

Der Kunst sind also nicht nur Werke der Bildenden Kunst zuzuordnen, sondern auch Werke aus den Bereichen Fotografie, Webdesign, Architektur, Film, Bilder und weitere. Das UrhG regelt dabei nicht nur den Schutz, sondern auch die wirtschaftliche Verwertung von Werken durch den Urheber. Wir helfen insoweit wesentlich bei der Verteidigung und Verwertung etwaiger Urheberrechte.

Beratung im Urheber- und Medienrecht

Umfassende Beratung im Urheber- und Medienrecht

Wir unterstuetzen unsere Klienten mit umfassender Erfahrung im Urheber- und Medienrecht in zahlreichen Teilbereichen.

Rechtsgebiete und Schutzrechte

Pruefung und Schutz von UrheberrechtUrhebervertragsrechtRundfunkrechtFilmrechtInternetrechtPresserechtVerlagsrechtMusikrechtKartellrechtJugendschutzrechtRecht am eigenen BildEhr- und Persoenlichkeitsschutz

Durchsetzung und Strategien

VerdachtsberichterstattungRechtsfragen der Wort- und BildberichterstattungSchutz von SoftwareSchutz von Musik, Text und TitelEinstweilige VerfuegungenAbmahnungenDurchsetzung von urheberrechtlichen AnspruechenAbwehr von urheberrechtlichen AnspruechenEntwicklung von SchutzstrategienRechteverwaltungUnterlassung und Schadensersatz

Vorsorge gegen Abmahnungen und Urheberrechtsverletzungen

In der schnelllebigen Welt des Internets sind Urheberrechtsverletzungen auch ungewollt und unbewusst schnell geschehen. Die Reaktion erfolgt meist durch eine Abmahnung des Verletzten, wobei diese nicht selten ueber einen eingeschalteten Rechtsanwalt erfolgt. Hier ist Beratungsbedarf im Vorfeld etwaiger Aktivitaeten notwendig, um solche unliebsamen Ueberraschungen zu vermeiden.

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Urheber- und Medienrecht | Anwaltskanzlei Knebel