Urheberrecht und Medienrecht — Schutz geistiger Schöpfungen und Werke

Urheber- und Medienrecht

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Unsere Kanzlei ist mit ihrer Ausrichtung auf die Bereiche Medien- und Urheberrecht ein zuverlässiger Partner für Unternehmen und private Mandanten.

Das Urheberrecht regelt den Schutz kultureller Geistesschöpfungen, die man als Werke bezeichnet. Es gewährt den Urhebern von solchen Werken Schutz, vordergründig Schutz vor unzulässiger Nachahmung. Zu den geschützten Werken gehören insbesondere Sprachwerke wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme, Werke der Musik, Werke der Kunst einschließlich der Werke der Baukunst.

Der Kunst sind also nicht nur Werke der Bildenden Kunst zuzuordnen, sondern auch Werke aus den Bereichen Fotografie, Webdesign, Architektur, Film, Bilder und weitere. Das UrhG regelt dabei nicht nur den Schutz, sondern auch die wirtschaftliche Verwertung von Werken durch den Urheber. Wir helfen insoweit wesentlich bei der Verteidigung und Verwertung etwaiger Urheberrechte.

Rechtsanwalt berät Mandanten zum Schutz urheberrechtlicher Werke

Umfassende Beratung im Urheber- und Medienrecht

Wir unterstützen unsere Klienten mit umfassender Erfahrung im Urheber- und Medienrecht in zahlreichen Teilbereichen.

Rechtsgebiete und Schutzrechte

Prüfung und Schutz von UrheberrechtUrhebervertragsrechtRundfunkrechtFilmrechtInternetrechtPresserechtVerlagsrechtMusikrechtKartellrechtJugendschutzrechtRecht am eigenen BildEhr- und Persönlichkeitsschutz

Durchsetzung und Strategien

VerdachtsberichterstattungRechtsfragen der Wort- und BildberichterstattungSchutz von SoftwareSchutz von Musik, Text und TitelEinstweilige VerfügungenAbmahnungenDurchsetzung von urheberrechtlichen AnsprüchenAbwehr von urheberrechtlichen AnsprüchenEntwicklung von SchutzstrategienRechteverwaltungUnterlassung und Schadensersatz

Vorsorge gegen Abmahnungen und Urheberrechtsverletzungen

In der schnelllebigen Welt des Internets sind Urheberrechtsverletzungen auch ungewollt und unbewusst schnell geschehen. Die Reaktion erfolgt meist durch eine Abmahnung des Verletzten, wobei diese nicht selten über einen eingeschalteten Rechtsanwalt erfolgt. Hier ist Beratungsbedarf im Vorfeld etwaiger Aktivitäten notwendig, um solche unliebsamen Überraschungen zu vermeiden.

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Urheber- und Medienrecht | Anwaltskanzlei Knebel