Werkstattrisiko in der Kaskoversicherung
News14. Februar 2025
LG Hamburg, Urteil vom 14.2.2025 – 306 S 14/24
Ein Versicherungsnehmer kann sich im Rahmen einer Kaskoversicherung nicht auf das Werkstattrisiko wegen hoeherer Kosten berufen. Die Rechtslage sei anders als bei einem Haftpflichtschaden.
Der beklagte Versicherer schulde nach Ziffer 1.5.2 AKB nur den Ersatz der „fuer die Reparatur erforderlichen Kosten". Hier erfolgte aber die Zulassung der Revision, um eine endgueltige Klaerung zu erzielen, da es abweichende Auffassungen gibt.
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