Leistungsausschluss in Auslandsreisekrankenversicherung unwirksam
News10. Juli 2024
BGH, Urteil vom 10.7.2024 – IV ZR 129/23
Eine Klausel in der Auslandsreisekrankenversicherung, wonach „bei einem bereits vorher bekannten medizinischen Zustand", wofuer Beispiele genannt werden, die jedoch keine klare Linie erkennen lassen, bei welchen weiteren „Zustaenden" der Schutz ausgeschlossen sein soll, ist laut BGH intransparent und daher unwirksam.
Ausserdem entschieden die Richterinnen und Richter, dass gleichwertige, kollidierende Subsidiaritaetsklauseln bei einer Mehrfachversicherung sich gegenseitig aufheben.
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