Kfz-Hobbywerkstatt keine ungewoehnliche Beschaeftigung
News02. Mai 2019
OLG Naumburg, Urteil vom 02.05.2019 – 4 U 95/18
Das Betreiben einer Kfz-Hobbywerkstatt, die mit Propangas geheizt wird und in der Schweissarbeiten durchgefuehrt werden, ist keine solche ungewoehnliche Beschaeftigung, die einen Ausschluss des Versicherungsschutzes fuer Gefahren einer ungewoehnlichen und gefaehrlichen Beschaeftigung in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) fuer die Private Haftpflichtversicherung rechtfertigt.
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