Keine vorgerichtlichen Anwaltskosten bei einfachem Verkehrsunfall
News24. April 2019
AG Muenchen, Urteil vom 24.4.2019, 341 C 24131/18
Ein geschaedigtes Leasingunternehmen hat keinen Anspruch auf Schadensersatz fuer vorgerichtliche Anwaltskosten, wenn es um Ansprueche aus einem einfach gelagerten Verkehrsunfall geht. Letzteres ist dann anzunehmen, wenn ein geparktes Fahrzeug beschaedigt wurde.
Die blosse Moeglichkeit, dass Einwendungen zur Schadenshoehe erfolgen, rechtfertigen nicht die Einschaltung eines Rechtsanwaltes auf Kosten des Unfallgegners.
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