Keine vorgerichtlichen Anwaltskosten bei einfachem Verkehrsunfall

News24. April 2019

AG Muenchen, Urteil vom 24.4.2019, 341 C 24131/18

Ein geschaedigtes Leasingunternehmen hat keinen Anspruch auf Schadensersatz fuer vorgerichtliche Anwaltskosten, wenn es um Ansprueche aus einem einfach gelagerten Verkehrsunfall geht. Letzteres ist dann anzunehmen, wenn ein geparktes Fahrzeug beschaedigt wurde.

Die blosse Moeglichkeit, dass Einwendungen zur Schadenshoehe erfolgen, rechtfertigen nicht die Einschaltung eines Rechtsanwaltes auf Kosten des Unfallgegners.

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