Kein ewiges Widerspruchsrecht in der Lebensversicherung

News22. Juni 2022

BGH, Urteil vom 22.06.2022 – IV ZR 14/21

Ein Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung kann sich laut Bundesgerichtshof nicht auf ein «ewiges» Widerspruchsrecht gegen den Versicherungsvertrag nach § 5a VVG a.F. berufen, wenn er damit eine bloss formal bestehende Rechtsposition ohne schutzwuerdiges Eigeninteresse ausnutzen will (hier: fehlende Angabe in den Verbraucherinformationen ueber die Zugehoerigkeit des Versicherers zu einem Sicherungsfonds).

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