Herabsetzungsklausel in Riester-Rentenversicherung unwirksam
BGH, Urt. v. 10.12.2025 – IV ZR 34/25
Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung nach dem Altersvorsorgevertraege-Zertifizierungsgesetz, die den Versicherer aufgrund nach Vertragsschluss geaenderter Umstaende (hier: starke Erhoehung der Lebenserwartung oder starkes Absinken der Rendite der Kapitalanlagen) zu einer Herabsetzung des Rentenfaktors berechtigt, ohne ihn fuer den Fall einer spaeteren Verbesserung der Umstaende zu einer Wiederheraufsetzung des Rentenfaktors zu verpflichten, ist unwirksam.
Die Verwendung entsprechender Herabsetzungsklauseln in anderen Riester-Vertraegen war bis in die 2010er Jahre durchaus ueblich. Versicherungsnehmer bei anderen Versicherern bzw. in anderen Tarifen koennen vom Praejudiz der vorliegenden Entscheidung ggfs. profitieren. Hier waere eine Pruefung ratsam.