Hausratversicherung: Kein Schutz ohne Aufbruchspuren
News18. Februar 2019
AG Frankfurt a.M., vom 18.02.2019, 32 C 2803/18
Die Hausratversicherung muss bei fehlenden Aufbruchspuren nicht fuer die aus einem Auto entwendeten Gegenstaende aufkommen, selbst wenn es moeglich erscheint, dass Diebe den Verriegelungsmechanismus elektronisch manipuliert haben koennten.
Das sogenannte „Jamming" erfuellt nicht die aufgestellten Bedingungen. Dabei blockiert ein Sender, der „Jammer", die Funkfernbedienung des Schluessels, sodass das Fahrzeug erst gar nicht verschlossen werde. Beim „Jamming" fehlt es stets an der bedingungsgemaessen Voraussetzung, da der Diebstahl aus einem verschlossenen Fahrzeug erfolgt sein muesse.
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