Geparktes Fahrzeug in Garage als „Verwendung" im Sinne der Kfz-Haftpflicht
News20. Juni 2019
EuGH, Urteil vom 20.06.2019, C-100/18
Der Europaeische Gerichtshof vertritt die Auffassung, dass sich das Abstellen eines Fahrzeuges seit mehr als 24 Stunden in einer Privatgarage eines Hauses noch als „Verwendung eines Fahrzeugs" im Sinn der Richtlinie ueber die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung verstehen laesst.
Im August 2013 fing ein in der Privatgarage eines Hauses geparktes Fahrzeug Feuer, das seit mehr als 24 Stunden abgestellt worden war. Dadurch wurden Schaeden am Haus verursacht. Der Brand ging vom Schaltkreis des Fahrzeugs aus. Der Haftpflichtversicherer des Fahrzeuges muss Schadensersatz leisten.
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