D&O-Versicherung: Automatische Beendigung bei Insolvenz unwirksam
BGH, Urteil vom 18.12.2024 – IV ZR 151/23
Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer D&O-Versicherung, die ohne Beruecksichtigung der sich aus § 11 Abs. 1 und 3 VVG ergebenden Mindestkuendigungsfrist das automatische Ende des Versicherungsvertrages mit dem Ablauf der Versicherungsperiode vorsieht, in welcher der Antrag auf Eroeffnung des Insolvenzverfahrens ueber das Vermoegen der Versicherungsnehmerin gestellt worden ist, ist unwirksam.
Zur Auslegung einer Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer unter Geltung des Anspruchserhebungsprinzips (Claims-made-Prinzip) geschlossenen D&O-Versicherung, wonach bei einer Beendigung des Vertrages „aus einem anderen Grund als eines Praemienzahlungsverzuges oder der Liquidation, Insolvenz, Verschmelzung oder Neubeherrschung der Versicherungsnehmerin" eine praemienneutrale Nachmeldefrist besteht.