Betriebsschliessungsversicherung und COVID-19

News01. Oktober 2020

LG Muenchen I, Urt. v. 1.10.2020 – 12 O 5895/20

Knuepft nach den AVB einer Betriebsschliessungsversicherung die Leistungspflicht des VR an einer Schliessung des Betriebs durch die zustaendige Behoerde an, so kommt es weder darauf an, ob dies durch einen individuell gegen den VN gerichteten Rechtsakt oder aber durch eine allgemein geltende Massnahme erfolgt, noch setzt es voraus, dass der versicherte Betrieb von dem Auftreten der Krankheit oder des Krankheitserregers konkret betroffen ist.

Interessant war im Streitfall, dass von einer bedingungsgemaessen – faktischen – Betriebsschliessung auszugehen war, weil es sich bei dem weiterhin moeglichen Ausserhausverkauf um ein vollkommen untergeordnetes Mitnahmegeschaeft handelte.

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