Amtsaerztliche Untersuchung trotz jahreslanger Untaetigkeit des Dienstherrn

News12. August 2025

OVG NRW Beschl. v. 12.8.2025 – 6 B 724/25

Die Befugnis des Dienstherrn zur Anordnung einer amtsaerztlichen Untersuchung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten des Beamten besteht auch noch nach einer deutlichen Ueberschreitung der gesetzlichen Fehlzeiten und einer jahreslangen Untaetigkeit des Dienstherrn.

Die auf blosse Fehlzeiten beruhende Untersuchungsanordnung kann sich auf psychiatrische Untersuchungen erstrecken.

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