Gewerblicher Rechtsschutz

Patentrecht

Das Patent ist ein technisches Schutzrecht. Es wird für Entwicklungen erteilt, die neu und erfinderisch sind. Somit ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Patenterteilung die Neuheit der angemeldeten Entwicklung. Viele Patentanmelder begehen hier den entscheidenden Fehler. Sie tragen ihre Entwicklung in die Öffentlichkeit, bevor eine Anmeldung zum Patent erfolgt ist. Für viele Erfinder ist die Kostenfrage von entscheidender Bedeutung. Sie fragen sich, ob eine Vermarktung überhaupt möglich ist. Lohnt sich der hohe finanzielle Aufwand für eine Patentanmeldung. Auch in diesen – insbesondere zu Beginn unternehmerischen Schaffens – entscheidenden Fragen, werden Sie bei uns entsprechende Beratung finden. Das Patentverfahren sieht Möglichkeiten vor, die Kosten zunächst gering zu halten, um einen Überblick zu bekommen, wie sich die Vermarktung gestaltet. Zudem gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, über die wir Sie gerne informieren.


Gebrauchsmusterrecht

Das Gebrauchsmuster ist ebenfalls ein technisches Schutzrecht und wird als das „kleine Patent“ bezeichnet. Im Unterschied zum Patent ist das Gebrauchsmuster ein Schutzrecht, bei dem eine Prüfung der Schutzvoraussetzungen vor Erteilung durch das Deutsche Patentamt nicht vorgenommen wird. Es wird so eingetragen, wie es der Anmelder formuliert hat. In der Praxis stellt es sich daher bei einem Gebrauchsmuster häufig erst bei einer späteren Auseinandersetzung heraus, dass das Gebrauchsmuster schutzunfähig ist. Dann hat jedermann einen Löschungsanspruch gegen das Gebrauchsmuster. Insoweit empfiehlt es sich, vor der Anmeldung eines Gebrauchsmusters zunächst eine Recherche zum Stand der Technik durchzuführen. Am besten führt die Recherche ein Patentanwalt durch. Anhand des Ergebnisses kann dieser dann beurteilen, ob und in welchem Umfang eine Gebrauchsmusteranmeldung sinnvoll ist und dementsprechend eine Anmeldung zu formulieren ist. Auch dies ist aufgrund unseres Kooperationspartners gewährleistet.


Designschutz

Generell schützt ein Geschmacksmuster eine neue Formgestaltung. Dazu ist erforderlich dass die Gestaltung neu und eigenartig ist. Dies bedeutet, dass sich das Design von vorbekannten Gestaltungen absetzen muss. Je weiter es sich vom Vorbekannten abhebt, desto größer ist der Schutz gegenüber Nachbildungen. Die für die Anmeldung zuständigen Behörden prüfen diese Voraussetzungen nicht. Es wird das Geschmacksmuster bei Vorliegen der formellen Voraussetzungen eingetragen. Insoweit ist es auch hier ratsam, durch eine Recherche den vorbekannten Formenschatz zu ermitteln.

In diesem Bereich gibt es verschiedene Möglichkeiten, Schutzrechte für Muster und Modelle zu erzielen. Selbstverständlich gibt es das nationale Geschmacksmuster. Daneben existiert mittlerweile aber das sogenannte Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Durch eine Anmeldung wird ein Geschmacksmuster mit Wirkung für alle Mitgliedsstaaten in der EU begründet. Dabei kommt der Gesetzgeber den Bedürfnissen der Wirtschaft sehr weit entgegen. Es existiert neben dem eingetragenen Geschmacks-muster das sogenannte „nicht eingetragene Gemeinschafts-geschmacksmuster“. Dieses entsteht durch die bloße erstmalige Veröffentlichung des Modells oder Musters. Eine Veröffentlichung kann durch zur Schaustellung auf einer Messe oder durch Abbildung in einem Fachmagazin erfolgen. Es bedarf mithin keiner Anmeldung und folglich entstehen insoweit keine Kosten. Allerdings ist es auf drei Jahre beschränkt und wirkt nur gegen echte Nachahmungen. Damit bleibt es im Schutz hinter dem eingetragenen Geschmacksmuster zurück. In Deutschland gibt es ein Geschmacksmuster ohne Eintragung nicht.


Markenrecht

Durch eine Marke ist es möglich, seine Ware oder Dienstleistungen von den Erzeugnissen der Konkurrenz zu unterscheiden. Diese Unterscheidungs-funktion einer Marke ist wichtig, aber nicht der alleinige Grund für Markenschutz. Die interessierten Verkehrskreise verbinden mit einer Marke heutzutage viel mehr. Sie achten nicht mehr nur auf Preis und Qualität der Ware. Immer mehr wird das Image, welches durch eine Marke vermittelt wird, in den Vordergrund gestellt. Es ist für ein Bestehen im Wettbewerb damit unabdingbar, eine regelrechte Markenstrategie zu verfolgen. Hier ist Phantasie gefragt. Das Markengesetz ermöglicht, als Marke alle Zeichen schützen zu lassen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Insoweit ist eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt erforderlich. Der Schutz einer Marke ist grundsätzlich unbegrenzt. Die Eintragung einer deutschen Marke erfolgt zunächst für 10 Jahre und kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.

Markenrecht

Neben einer nationalen deutschen Marke kann man auch eine sogenannte EU-Marke anmelden. Durch eine einzige Anmeldung, erlangt man Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten. Außerdem gibt es noch die internationale registrierte Marke (IR). Dadurch erlangt man wiederum durch nur eine Anmeldung Schutz in zahlreichen Ländern (auch außerhalb Europas). Die einzelnen Markensysteme überschneiden sich. Insoweit ist eine vorherige Beratung sinnvoll, um nicht rechtliche Nachteile in Kauf zu nehmen oder unnötig Kosten zu verursachen.