Wettbewerbsrecht

Seit dem 01. Juli 2004 gilt in Deutschland ein neues Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Lauterer Wettbewerb ist im Verständnis des Gesetzgebers in der Regel Leistungswettbewerb. Wer bessere Leistungen oder bessere Produkte anbietet, soll seine Waren oder Dienstleistungen eben aufgrund dieser Vorzüge am Markt erfolgreich bewerben und positionieren. Der Kunde soll dabei alleine aufgrund der Vorzüge der Ware oder Dienstleistung diese erwerben oder in Anspruch nehmen. Insoweit soll das UWG sicherstellen, dass nicht andere Umstände, wie falsche Angaben, Irreführungen, Herabsetzung des Mitbewerbers oder Täuschungen, den Kunden zum Vertragsschluss verleiten.Im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht steht der gewerbliche Rechtsschutz, insbesondere der Patentschutz, der Gebrauchsmusterschutz, der Geschmacksmusterschutz und der Markenschutz.